Betet einen Rosenkranz für sie!

Man muss Barbara Rosenkranz für ihre Äußerungen dankbar sein. Denn mit der Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes positioniert sich die FPÖ-Kandidatin gleich zu Beginn des Wahlkampfes um das Bundespräsidentenamt dort, wo sie herkommt: Aus dem rechten Eck.
Für Bürgerliche nicht wählbar
Das Verbotsgesetz zielt auf die Untersagung neonazistischer Wiederbetätigung. Die Ablehnung und die Abgrenzung zu den Verbrechen des Dritten Reiches ist ein Grundpfeiler der Zweiten Republik. Statt sich vom rechtsextremen Rand zu distanzieren, um für bürgerliche Stimmen wählbar zu werden, tut Rosenkranz genau das Gegenteil. Sie identifiziert sich mit den Forderungen der rechtsextremen Szene.
Demokratiepolitische Hygiene
Kritik an diesen Äußerungen von Rosenkranz ist nicht „linke Hetze“, wie dies der stellvertretende FPÖ-Obmann Norbert Hofer meint, sondern demokratiepolitische Hygiene. Auch wenn die Anzeige gegen Rosenkranz vom umstrittenen Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger kommt.
Ewald Stadler wäre ein idealer Vorbeter
Rosenkranz als FPÖ-Kandidatin gegen Heinz Fischer aufzustellen, war eine politische Fehlentscheidung von Heinz Christian Strache. Vermutlich mangels personeller Alternativen. Rosenkranz wird deutlich unter den von Strache prognostizierten 35 Prozent bleiben. Für Fischer ist sie keine wirkliche Herausforderung. Denn sie ist keine Alternative für bürgerliche Wählerinnen und Wähler. Manche von ihnen werden ihre Stimmen Fischer geben, aber viele werden mangels entsprechender Kandidaten am Wahltag einfach zu Hause bleiben. Und um die Diktion frommer Katholiken zu verwenden: Betet einen Rosenkranz für sie! Möglicherweise bietet sich Ewald Stadler als Vorbeter an.